PKV Kostenerstattung künstliche Befruchtung bei Unverheirateten

Kostenerstattung künstliche Befruchtung bei Unverheirateten
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Urteil Oberlandesgericht Karlsruhe: Privater Krankenversicherer muss künstliche Befruchtung bei Unverheirateten zahlen.

Ein privater Krankenversicherer muss auch einer ledigen Frau die Kosten für eine künstliche Befruchtung erstatten. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Karlsruhe vor wenigen Tagen. Damit haben nicht nur verheiratete Paare, sondern auch Unverheiratete einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation. Nach diesem Urteil ist eine Beschränkung der Kostenerstattung auf Verheiratete unwirksam.

Klage Kostenerstattung künstliche Befruchtung bei Unverheirateten

Im vorliegenden Fall hatte eine Versicherte geklagt, die noch vor der Hochzeit eine künstliche Befruchtung vornehmen ließ. Die Kosten beliefen sich einschließlich einer Behandlung zum Ausschluss von Genschädigungen auf rund 12.000 Euro. Der Versicherer hatte die Übernahme der Kosten abgelehnt und verwies zur Begründung auf die Regeln, die auch für gesetzlich Versicherte zur Anwendung kommen. Die GKV zahlt einen Teil der Auslagen, vor der Behandlung ist aber ein Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen. Die privaten Kassen halten die Übernahme der Kosten sehr unterschiedlich. Im vorliegenden Fall kam das Gericht zu dem Entschluss, dass der Versicherer mit der Ablehnung der Übernahme wirtschaftliche Interessen im Auge hat. Eine Unterscheidung nach verheirateten und unverheirateten Paaren sei deshalb willkürlich.

Urteil Kostenerstattung künstliche Befruchtung bei Unverheirateten

Das Urteil (Az. 12 U 107/17) ist bisher noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zulässig. Es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung, ob die Leistungen für eine künstliche Befruchtung nur für Verheiratete von der Kasse erbracht werden dürfen. Auch ist noch nicht beschieden, in welchen Fällen der Versicherer Maßnahmen zur Vorimplantationsdiagnostik zahlen muss. Es bleibt also abzuwarten, ob die Gesellschaft die nächste Instanz anruft oder nicht.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte das unter Umständen enorme Auswirkungen für privat Versicherte. Bisher mussten Paare verheiratet sein, um die Kosten einer künstlichen Befruchtung erstatten zu lassen. Unverheiratete Paare mussten die gesamten Auslagen aus eigener Tasche zahlen. Für betroffene Paare wäre es vermutlich wünschenswert, wenn sie Verheirateten gleichgestellt werden würden und ähnliche Rechte bekommen würden.

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