PKV kann Mitglieder kündigen

BGH begründet außerordentliche Kündigung der PKV – Mit der Einführung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung im Jahr 2009 können Versicherer ihre Kunden kaum noch aus einem Vertrag entlassen. Doch wie der Bundesgerichtshof nun entschied, gibt es durchaus Fälle, die eine außerordentliche Kündigung begründen: Betrug und ein tätlicher Angriff ermöglichen der Gesellschaft, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, da eine Fortsetzung schlicht unzumutbar ist.

Jetzt kostenlose PKV-Beratung anfordern (hier klicken) >>

Urteil zur Kündigung der privaten Krankenversicherung

Schwere Vertragsverletzungen sind für die Versicherer zukünftig Grund genug, einen Vertrag auf dem Weg der außerordentlichen Kündigung zu beenden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 50/11) hervor.

In diesem Fall hat ein Versicherungsnehmer Abrechnungen im Wert von über 3.800 Euro bei seiner Versicherung eingereicht, hatte diese Medikamente aber nie erhalten. Dieser massive Betrug war dem BGH Grund genug, für eine außerordentliche Kündigung zu plädieren, die auch die Aufnahme in den Basistarif ausschließt.

Auch der tätliche Angriff eines Versicherungsnehmers auf einen Außendienstmitarbeiter ist Grund genug für eine außerordentliche Kündigung (Az. IV ZR 105/11). In diesem Fall darf die Pflegeversicherung weiter bestehen, während Krankentagegeld- und Krankheitskostenversicherung gekündigt wurden. Zur Pflegeversicherung sieht der BGH keine Alternative, so dass diese weiterhin bestehen darf.

Tipps der Redaktion:

Scroll to Top