Einmal mehr veröffentlichen die privaten Krankenversicherer in diesen Tagen ihre Beitragserhöhungen für das Jahr 2013. Entsprechend häufig findet man in den gängigen Medien Vorschläge, was es bei einer Beitragserhöhung zu tun gilt.
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Beratung der Verbraucherschutzzentralen
Ein recht zutreffender Artikel wurde nun von der Süddeutschen unter Süddeutsche.de veröffentlicht. Er weist auf die Beratung der Verbraucherschutzzentralen hin, die bei einer gravierenden Beitragserhöhung ein sinnvoller Schritt sein kann. Zwar wird die Anhebung der Beiträge durch die privaten Krankenversicherer durchaus transparent und nachvollziehbar begründet, doch letztlich gehen sie auf Kosten der Versicherten, die Monat für Monat mehr zu bezahlen haben.
Tipps der Redaktion:
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Wer zum Jahreswechsel eine Tariferhöhung erhält, hat das Recht, bei dem gleichen Versicherer in einen günstigeren Tarif mit vergleichbaren Leistungen zu wechseln. In diesem Fall bleiben die gebildeten Altersrückstellungen voll erhalten, sie würden bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer zum Teil verloren gehen. Schwierig kann es sein, einen vergleichbaren Tarif zu finden, denn dieser muss bei der Gesellschaft weiterhin verkaufsoffen sein. Mit der Einführung der Unisex-Tarife werden viele Versicherer ihre alten Tarife allerdings schließen. Damit müssen Bestandskunden in einen Unisex-Tarif wechseln, der für männliche und weibliche Versicherte nach identischen Maßgaben berechnet wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich das auf die Prämien auswirken wird.
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