Die Pflegeversicherung wird in der Regel zusammen mit dem Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen und ergänzt den Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Ebenso wie die Krankenversicherung gehört die Pflegeversicherung zu den Pflichtversicherungen, und sie ist eine Säule unseres Sozialversicherungssystems.
[Adsenseresp]Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt Kosten, die im Fall von Pflegebedürftigkeit anfallen. Die Pflegestufen sind nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit differenziert, man unterscheidet drei Pflegestufen. Ebenso wird unterschieden nach häuslicher Pflege, nach stationärer Pflege und nach Mischformen.
Neben der Pflegepflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, private Pflegeversicherungen abzuschließen. Sie ergänzen die gesetzliche Pflegeversicherung, denn diese reicht gerade bei stationärer Pflege oder bei der Einstellung einer professionellen Pflegekraft nicht unbedingt aus, um die resultierenden Kosten zu decken. Gerade wer eine Pflege über das gesetzliche Maas hinaus erwartet, sollte in Betracht ziehen eine Private Pflegeversicherung zu wählen. Grundsätzlich sind hier Versicherungsmakler in der Lage detaillierte Informationen und Vergleiche bereitzustellen. Die eigene Krankenversicherung kann bezüglich der dargebotenen Leistungen auch bereits wertvolle Informationen bieten, so dass erste Entscheidungsrelevante Informationen zur Verfügung stehen.