Pflegebeitrag soll weiter steigen

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Geht es nach der Bundesbank, dann sollten die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung in Zukunft noch weiter steigen.

Geht es nach der Bundesbank, dann sollten die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung in Zukunft noch weiter steigen. Zwar erhöht sich der Beitrag zum Januar 2017 nochmals um 0,2 Prozent, und das Bundesgesundheitsministerium hofft, diesen Prozentsatz dann bis zum Jahr 2022 stabil halten zu können. Doch die Bundesbank setzt diesem Vorhaben jetzt die Aussage entgegen, dass das nicht funktionieren kann. Sie fordert die Bildung von zusätzlichen Rücklagen.

Mit der zweiten Stufe der Pflegereform und dem neuen Pflegegesetz sollen Demenzkranke eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten. Im Gesundheitsministerium zeigt man sich überzeugt, dass dieser Schritt richtig und finanzierbar ist. Nicht ganz so positiv sieht man die Entwicklung bei der Bundesbank. Nach aktuellen Medienberichten wird im Monatsbericht der Institution von den Finanzexperten offenbar erläutert, dass die heute vorhandenen Rücklagen nicht ausreichen werden, um die Pflegeversicherung auf Dauer zu finanzieren. Deshalb ist eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes nach Meinung der Experten dringend erforderlich. Mit derzeit 2,35 Prozent für Versicherte mit Kindern und 2,55 Prozent für Kinderlose ist der Beitrag im Vergleich zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung äußerst gering. Selbst nach der Erhöhung zum Jahresbeginn 2017 um 0,2 Prozent wird der Beitrag dann nur bei 2,55 Prozent und 2,8 Prozent liegen.

Ob sich die Bundesregierung am Ende durchsetzt und die Beiträge stabil hält oder ob die Experten der Bundesbank mit ihrer Vermutung richtig liegen, muss sich in Zukunft noch zeigen. Wirft man aber einen Blick auf die neuesten Untersuchungen, scheint klar, dass selbst Experten nicht sicher sind, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahrzehnten entwickelt. Angesichts dieser Unsicherheit ist verständlich, dass man sich schwer tut, eine fundierte Kalkulation des Beitrags zu erstellen. Es bleibt deshalb wohl abzuwarten, wie sich die Bundesregierung an dieser Stelle in den kommenden Monaten entscheidet.

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