Für die Betroffenen und für ihre Familien ist es ein Ereignis, das das gesamte bisherige Leben auf den Kopf stellt: Tritt der Pflegefall ein, sind unzählige Vorkehrungen zu treffen, damit der Pflegebedürftige zukünftig eine angemessene Betreuung erhält. Auch die Beantragung staatlicher Pflegeleistungen steht dann auf dem Plan, doch sie ist maßgeblich abhängig von der Einstufung des Pflegebedürftigen in eine der Pflegestufen. Damit stellt sich immer auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit überhaupt vorliegt.
Wie die Ärzte Zeitung Online jetzt berichtete, soll im Juni eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs veröffentlicht werden. Verantwortlich dafür zeichnet ein Beirat, der sich unter anderem aus Vertretern des GKV-Spitzenverbandes und dem Ersatzkassenverband zusammensetzt.
Für Versicherte ist wichtig, wie sich die neue Definition auf bereits eingestufte Pflegefälle auswirkt. Schließlich muss gewährleistet sein, dass heutige Pflegefälle mit dem neuen Begriff nicht schlechter gestellt werden. Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit ist Teil der dringend notwendigen Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Welche Auswirkungen diese Reform für zukünftige Pflegefälle hat und welche Nachteile zu befürchten sind, ist derzeit noch völlig offen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bei knappen Ressourcen weiter zunimmt, sollten hier kaum positive Auswirkungen für die Versicherten zu erwarten sein.