Das der Pflegebedarf bei einer alternden Gesellschaft steigt ist bekannt. Neue Studien zeigen jedoch, dass die Anzahl alter Menschen und auch pflegebedürftiger Menschen sehr schnell steigen und somit für Betroffene und dessen Familien zu spürbaren finanziellen Konsequenzen führen.
[Adsenseresp]Auch der Politik ist diese Entwicklung nicht verborgen geblieben und so wurde nun bereits ein neues gefördertes Konzept zu privaten Zusatzpflegeversicherung beschlossen, welche in Fachkreisen als Pflege-Riester bzw. Pflege-Bahr bezeichnet wird.
Bereits heute großer Pflegebedarf bei fehlender Absicherung
Bereits heute haben mehr als 12 Prozent der Menschen hierzulande einen Pflegefall in der Familie. Dieser Wert wird in den kommenden Jahren vermutlich deutlich ansteigen. Demgegenüber besitzen jedoch lediglich etwa 2 Prozent eine private Pflegezusatzversicherung. Allein diese Differenz zeigt, dass nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, sondern auch in der Bevölkerung selbst kaum Vorsorge für den Pflegebedarf getroffen wurde.
In vielen Fällen kann der Aufwand, welcher für eine Pflege notwendig wird, schnell die Möglichkeiten der Angehörigen übersteigen. Die Konsequenz hieraus ist die Inanspruchnahme von Pflegediensten oder weiterführenden Pflegedienstleistern. Gerade Pflegedienstleistungen können jedoch schnell zu hohen Kosten führen, welche dann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Ein Beispiel für mögliche entstehende Kosten eines ambulanten Pflegedienstes sehen Sie hier.
[AdsenseBreitresp]
Da die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Pflegestufe nur einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellt, bleibt häufig noch ein entsprechender Anteil zur Kostendeckung der Pflegedienstleistungen übrig, welcher dann selbst getragen werden muss. Daneben ist bereits die Antragsstellung für Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einigem Aufwand verbunden. Allein sich in dieser Thematik zu Recht zu finden erfordert in der Regel bereits einige Zeit. Hier finden Sie umfassende Informationen wie Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen.