Stiftung Warentest informiert zu Pflege-Gutachten und der Vorbereitung auf den Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige gibt es derzeit in Deutschland, und wird im Pflegefall die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen, müssen die Antragsteller mit einem Besuch des Gutachters vom Gutachter Medizinischen Dienst der Krankenkassen rechnen. Er wird den genauen Pflegebedarf in Minuten errechnen, um daraus die Pflegestufe abzuleiten. Jetzt hat Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe beleuchtet, wie man sich vorbereiten kann.
Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegedienst – Pflegetagebuch als Aufwandshilfe
Der Anspruch auf Pflegegeld bei einer Betreuung durch Angehörige oder auf einen Pflegedienst ist gesetzlich geregelt. Nach dem Eingang des Antrags für Leistungen der Pflegeversicherung bei der Krankenkasse wird der Gutachter des Medizinischen Dienstes eingeschaltet, er wird die Bedürfnisse des Betroffenen bei einem häuslichen Besuch genau festlegen. Damit errechnet er den Bedarf an Hilfe in Minuten und nimmt eine Einstufung in die Pflegestufe Null bis Drei vor.
Vor dem Besuch sollte man ein Pflegetagebuch führen, in dem man den Aufwand in Minuten pro Tätigkeit notiert. Dazu gehören die Körperpflege, das Aufstehen, das Treppensteigen und das An- und Ausziehen. Wichtig ist es dabei, aus Scham nichts zu verschweigen, denn auch intime Details wie Inkontinenz muss der Gutachter erfahren. Vor der Beantragung können Betroffene und ihre Angehörigen Rat bei einer Verbraucherzentrale oder bei einem Wohlfahrtsverband einholen, um auf den Besuch optimal vorbereitet zu sein, denn letztlich werden rund 30 Prozent der Anträge pro Jahr von den Kassen abgelehnt.