Pflege-TÜV Gerichtsurteil

Krankenkassen dürfen Pflege-TÜV veröffentlichen – Zu einem wegweisenden Urteil kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in der letzten Woche: Krankenkassen dürfen die Ergebnisse des Pflege-TÜVs zukünftig veröffentlichen. Damit erhalten Versicherte mehr Gewissheit, wie es um die Qualität einer Pflegeeinrichtung bestellt ist.

[Adsenseresp]Der Pflege-TÜV wird von den Krankenkassen durchgeführt, um die Qualität einer Pflegeeinrichtung zu beurteilen. Bisher durften die Ergebnisse der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Mit dem Urteil des Landessozialgerichts NRW hat das ein Ende. Denn tatsächlich ist die Suche nach einer passenden Pflegeeinrichtung für die Betroffenen und ihre Angehörigen häufig sehr schwer. Deshalb kann ein neutrales Urteil wie der Pflege-TÜV ein wichtiger Anhaltspunkt sein, wenn es um die Qualität einer Einrichtung geht.

Der TÜV gilt für ambulante und für stationäre Einrichtungen, deshalb bieten die Pflegekassen im Internet eine kompakte Übersicht der wichtigsten TÜV-Ergebnisse an. Genau dagegen hatte eine Kölner Pflegeeinrichtung geklagt und vor Gericht verloren. So war das Gericht dann auch der Ansicht, dass alle Ergebnisse verständlich, übersichtlich und vergleichbar dargestellt sind, Schulnoten erleichtern die Vergleichbarkeit dabei ganz enorm. Zukünftig dürften es Betroffene also etwas leichter haben, eine passende Pflegeeinrichtung auszuwählen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Revision beim Bundessozialgericht ist zulässig.

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