Als Pflegefall unter Palmen leben und die verbleibenden Tage noch genießen – diesen Traum werden sich Pflegebedürftige wohl kaum erfüllen können. Mindestens haben sie keinen Anspruch auf die Erstattung der Sachleistungen und müssten diese aus eigener Tasche bezahlen, wie der Europäische Gerichtshof nun entschied.
Kostenloser Vergleich private Pflegeversicherung >>
Nur Pflegetagegeld im Ausland
Tatsächlich dürfen die deutschen Pflegeversicherungen weiterhin nur das Pflegetagegeld zahlen, wenn sich ein Pflegebedürftiger vorübergehend im Ausland befindet. Die anfallenden Pflegekosten müssen nicht erstattet werden.
[AdsenseBreitresp]
Geklagt hatte die EU-Kommission in dieser Sache, doch der Europäische Gerichtshof entschied mit der Begründung, die Kommission habe nicht überzeugend darlegen können, dass diese Regelung die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union einschränkt. Man könne auch nicht auf die Rechtsprechung zur Kostenübernahme bei anderen medizinischen Behandlungen zurückgreifen, da Pflegeleistungen nicht nur einmalig gezahlt werden, sondern üblicherweise über einen längeren Zeitraum anfallen. Schließlich können Versicherte die Sachleistungen in anderen EU-Staaten von dem dortigen Versicherungsträger beziehen, so die logische Argumentation der Richter.
Allerdings betonte das Gericht, dass die Richtlinien der sozialen Sicherheit in Europa noch nicht harmonisiert seien, so dass man keinem Bürger garantieren können, dass ein örtlicher Wechsel in einen anderen Staat die gleichen Möglichkeiten der Pflege mit sich bringt.
Ähnliche Nachrichten