Pflege-Bahr

LexikonDie Pflege-Bahr wurde als staatlich geförderte Absicherung für den Pflegefall ins Leben gerufen, sie ist eine freiwillige und private Versicherung. Die Pflege-Bahr sieht keine Gesundheitsprüfung vor, der Versicherer darf keine Risikozuschläge erheben, und er darf keine Leistungsausschlüsse geltend machen. Somit bietet sich die Pflege-Bahr insbesondere für Versicherte an, die aus gesundheitlichen Gründen keine zusätzliche private Versicherung mehr abschließen können.

Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Pflegeversicherung>>

Die monatliche Mindestabsicherung ist bei festgestellter Pflegestufe 3 mit 100 Prozent und 600 Euro bemessen. In Pflegestufe 2 greift eine Pflegebedürftigkeit von 30 Prozent, in Pflegestufe 1 kommen 20 Prozent zum Ansatz. Die neu eingeführte Pflegestufe 0 deckt vor allem eine beginnende Demenz ab, hier kommen zehn Prozent der vereinbarten Leistung zum Ansatz. Auf Wunsch kann eine Dynamik vereinbart werden, dann erhöhen sich die Leistungen Jahr für Jahr mit der Inflation.

Die Pflege-Bahr zielt allerdings nicht nur auf Versicherte ab, die bei einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung mit Risikozuschlägen oder mit Ablehnungen aufgrund von Vorerkrankungen rechnen müssen. Die staatliche Förderung in Höhe von fünf Euro pro Monat steht einem Mindestbeitrag von 15 Euro gegenüber, die der Versicherte insgesamt zu zahlen hat. Gerade bei jüngeren Versicherten wird die staatliche Zulage folglich rund 30 Prozent ausmachen. Somit bietet sich die Pflege-Bahr vor allem für junge Versicherte an, deren Einkommen noch im unteren Bereich liegt.

Und schließlich ist sie eine wirkungsvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung, sie will die Versorgungslücke im Pflegefall sicher schließen. Dennoch ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung zu empfehlen, wenn die Absicherung im Pflegefall auf ein solides Fundament gestellt werden soll.

Scroll to Top