Patientenquittung

Der Begriff der Patientenquittung greift in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kann eine Patientenquittung dazu beitragen, die in Anspruch genommene Leistung bei einer Behandlung mit den resultierenden Kosten nachzuvollziehen. Der Anspruch auf eine Patientenquittung besteht bereits seit dem Jahr 2004.

Auf Verlangen des Versicherten müssen Vertragsärzte und medizinische Versorgungszentren eine solche Quittung ausstellen. Sie soll in verständlicher Form über die erbrachten Leistungen und die resultierenden Kosten informieren.

Das Prinzip der Patientenquittung findet in der privaten Krankenversicherung kaum Anwendung. Das liegt an der grundlegend anderen Funktionsweise der privaten Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte Anspruch auf eine Sachleistung, er wird behandelt und erfährt üblicherweise wenig über die resultierenden Kosten. Allenfalls Zuzahlungen kann er selbst anhand von entsprechenden Belegen beweisen, eine Rechnung über eine erbrachte Leistung des Arztes erhält er nicht. In der privaten Krankenversicherung wird jede Leistung durch den Versicherten gezahlt, er bekommt dafür eine Rechnung, die er bei seinem Versicherer einreicht. Damit ist eine separate Patientenquittung nicht erforderlich.

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