Ombudsmann Private Krankenversicherung PKV

Der Ombudsmann in der privaten Krankenversicherung ist ein außergerichtlicher Schlichter für Streitigkeiten zwischen den privaten Krankenversicherungsgesellschaften und den Versicherten. Er beurteilt Meinungsverschiedenheiten zwischen den Versicherten und den Gesellschaften und soll als neutraler und unabhängiger Sachverständiger dazu Stellung beziehen.

[Adsenseresp]Der Vorteil des Ombudsmann liegt auf der Hand – Streitigkeiten sollen nicht erst auf dem Weg der Klage und des Gerichtsverfahrens beigelegt werden, sondern schnell, unbürokratisch und kostengünstig für beide Seiten aus dem Weg geschafft werden.

Neben Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und Versicherten gehören auch Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Versicherungsvermittlern zum Zuständigkeitsbereich des Ombudsmanns. Gerade Versicherungsvermittler beziehungsweise Versicherungsmakler spielen eine wichtige Rolle für die Private Krankenversicherung. Makler haben sich oft auf die verschiedenen Versicherungs- und Finanzsparten spezialisiert und besitzen daher fundiertes Wissen über die Tariflandschaft. Gerade die PKV besitzt zahlreiche Tarife, welche zum Teil auch individuell angepasst werden können. Privatpersonen haben hier kaum eine Chance bei dieser Vielfalt einen Überblick zu erhalten und die beste PKV zu finden. Sollte die Beratung sich im Nachhinein als nicht akzeptabel erscheinen, so ist der Ombudsmann die entsprechende erste Schlichtungsstelle.

Scroll to Top