Unter Obliegenheiten versteht man die Rechte und Pflichten, die beide Vertragspartner aus einem gegenseitigen Vertrag haben. In der Krankenversicherung besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht zur Zahlung der Beiträge. Hinzu kommen allerdings weitere Nebenpflichten, sie werden als Obliegenheiten bezeichnet. Obliegenheiten basieren auf gesetzlichen Bestimmungen, aber auch aus vertraglichen Vereinbarungen.
Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung reichen von der Ablehnung einzelner Leistungen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden.
Eine besondere Bedeutung dürften regelmäßig die Anzeigepflichten haben – und hier vor allem die vorvertraglichen Anzeigepflichten. Sie zeigen auf, welche Angaben der Versicherte beim Abschluss des Versicherungsvertrags machen muss. Explizit geht es in der Krankenversicherung um bestehende Vorerkrankungen und Risikofaktoren. Liegen solche Erkrankungen oder Faktoren vor, kann der Versicherer einen massiven Risikozuschlag fordern oder sogar den Versicherungsschutz ablehnen, denn diese Faktoren erhöhen sein Risiko, mit erhöhten Krankheits- und Behandlungskosten konfrontiert zu werden. Kommt der Versicherte diesen vorvertraglichen Anzeigepflichten nicht nach, kann ihm im schlimmsten Fall nicht nur die Leistung verweigert werden, sondern sogar der Versicherungsschutz gekündigt werden.