Neue PKV Versicherungspflichtgrenze in 2012

Pünktlich zum Herbstbeginn gibt die Bundesregierung eine erste Tendenz zur Versicherungspflichtgrenze und zur Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 vor. Offensichtlich werden beide Werte leicht nach oben korrigiert und passen sich damit der aktuellen Entwicklung der Löhne und Gehälter an.

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[Adsenseresp]Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem jährlichen Bruttoarbeitsentgelt gesetzlich Versicherte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Aktuell liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 49.500 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt dagegen an, bis zu welchem jährlichen Einkommen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden. Der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, bleibt von Beitragszahlungen befreit.

Auswirkungen Anhebung Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ist vor allem die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von Bedeutung. Sie bedeutet, dass zukünftig das das Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung höher sein muss, wenn man von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte.

Doch auch die Beitragsbemessungsgrenze ist maßgeblich. Wird sie angehoben, haben vor allem sogenannte Besserverdiener in Zukunft einen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Gerade bei der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, ist es ratsam das Preis-Leistungsverhältnis seiner Krankenabsicherung genau anzusehen. So ist es regelmäßig möglich als Besserverdiener in der Krankenvollversicherung (PKV) eine günstige PKV zu erhalten, welche jedoch mehr Leistungen bietet.

Keine Veränderung haben dagegen Versicherte zu befürchten, die ein jährliches Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. An ihrem Beitrag für die Krankenversicherung wird sich durch die Neuregelung nichts ändern.

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