Zum 01. Januar 2013 hat der Gesetzgeber einige kleine Änderungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Nun zeigt sich, dass der Informationsbedarf weiterhin ganz erheblich ist, denn vor allem die Angehörigen von demenzkranken Menschen haben noch immer keine Klarheit darüber, welche neuen Leistungen ihnen eigentlich zustehen.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Informationskampagne
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz startet deshalb eine Informationskampagne, die Betroffene besser aufklären soll. Sie betont noch einmal, dass zukünftig auch Demenzkranke ohne Pflegestufe ein Pflegegeld von 120 Euro pro Monat erhalten, wenn die Betreuung durch die Familie übernommen wird. Ist ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, beträgt der Zuschuss 225 Euro. In den Pflegestufen eins und zwei werden monatlich bis zu 215 Euro zusätzlich gezahlt, damit auch zusätzliche Betreuungsleistungen wie Spazierengehen eingekauft werden können. Gleichzeitig weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass die Pflegedienste sich mehr und mehr an einen neuen Markt anpassen, der im Wesentlichen die soziale Betreuung der Patienten abdeckt.
Diese Betreuung hat allerdings ihren Preis, und bevor man solche Leistungen einkauft, ist immer erst einmal die erforderliche medizinische Pflege sicherzustellen. Zu den weiteren Verbesserungen gehört auch das Angebot einer Beratung durch die Pflegekasse, das innerhalb von zwei Wochen nach der Beantragung der Pflegeleistung vorliegen muss.