Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2013 festgelegt

Jedes Jahr im Herbst wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Im Vergleich zum Jahr 2012 wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2013 voraussichtlich deutlich steigen, eine Bestätigung der vorläufigen Zahlen von Seiten der Bundesregierung ist im Herbst zu erwarten.

[Adsenseresp]Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV wird im nächsten Jahr vermutlich bei 47.250 Euro pro Jahr oder 3.937,50 Euro pro Monat liegen. Damit beträgt der maximale Beitrag, den Versicherte in der GKV zu zahlen haben, 322,88 Euro. Im Jahr 2012 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 45.900 Euro im Jahr oder 3.825 Euro im Monat. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze resultiert aus der allgemeinen Arbeitsmarktsituation in Deutschland und dem Niveau der Einkommen. In einem vergleichsweise guten wirtschaftlichen Jahr mit stabilen konjunkturellen Aussichten ist regelmäßig mit einem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zu rechnen.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist zunächst für die gesetzlich Versicherten interessant, legt sie doch fest, bis zu welcher Höhe das Bruttoeinkommen der Zahlung von Beiträgen in der GKV unterliegt. Jegliches Einkommen, das über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus geht, bleibt beitragsfrei. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze haben Versicherte der oberen Gehaltsklassen zukünftig höhere Versicherungsbeiträge in der GKV zu zahlen. Für privat Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls wichtig, denn sie gibt auch an, bis zu welcher maximalen Höhe der Arbeitgeber seinen Zuschuss zahlen wird. Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze

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