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Günstige private Krankenversicherung Studenten: Neuer Studententarif bei der Nürnberger im Vergleich mit sehr günstigen Prämien.
Schüler und Studierende dürfen sich über ein neues Angebot der Nürnberger Krankenversicherung freuen. Der neue Studententarif gilt für junge Leute zwischen 21 und 33 Jahren. Der Monatsbeitrag liegt bei gut 97 Euro. Da bei dem Tarif auf Altersrückstellungen verzichtet wird, sind die Prämien im PKV Vergleich zur Konkurrenz sehr attraktiv. Im Vergleich zum Normaltarif sind die Leistungen nicht nennenswert reduziert. Die PKV Selbstbeteiligungen bleiben unverändert. Vor allem mit dem günstigen Preis hebt sich die Nürnberger positiv von der Konkurrenz ab.
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Günstige private Krankenversicherung Studenten: Beiträge
Der Verzicht auf die Altersrückstellungen führt dazu, dass zum Ausbildungsende eine Umwandlung in die normale private Krankenversicherung ansteht. Die PKV Beiträge berechnen sich dann nach dem Alter des Versicherten. Die Prämie wird somit erheblich teurer sein. Wer nach dem Ende der Ausbildung privat versichert bleiben will, sollte genau rechnen, ob es günstiger ist, zuerst einen Studententarif abzuschließen und dann auf den teureren Tarif zu wechseln. Für Versicherte, die nach dem Studium in die GKV wechseln, ist der Tarif dagegen sehr attraktiv.
Das höchste Eintrittsalter wird von der Gesellschaft mit 33 Jahren angegeben. Der Tarif kann mit einer Laufzeit von fünf Jahren maximal abgeschlossen werden. Diese Laufzeit verlängert sich um weitere fünf Jahre höchstens, ohne dass eine Risikoprüfung anfällt oder Wartezeiten verlangt werden. Spätestens am 34. Geburtstag endet der Versicherungsschutz. Er wird dann in den Tarif BK überführt.
Günstige private Krankenversicherung Studenten: Leistungen
Der Tarif mit dem Namen BAK ist ein Kompakttarif und deckt alle drei Leistungsbereiche Ambulant, Zahn und Stationär ab. Besonders erwähnenswert sind die Leistungen für Schutzimpfungen, für die Behandlung bei Heilpraktikern und die Vorsorgemaßnahmen im dentalen Bereich. Sehhilfen und sogar eine Laserbehandlung werden zum Teil bezahlt. Eine Beitragsrückerstattung bei Verzicht auf Leistungen ist ebenfalls vorgesehen. Auch eine alternativmedizinische Behandlung und eine aus medizinischen Gründen nötige Kur werden erstattet. Die Erstattung von Honoraren wird auf die Höchstsätze der Gebührenordnung begrenzt.