Nebenversicherung bedeutet, dass ein Versicherter ein und dieselbe Gefahr bei mehreren Gesellschaften abgesichert hat. In diesem Fall besteht also Versicherungsschutz bei mehreren Versicherungen. Eine solche Nebenversicherung kann entstehen, wenn eine Kündigung nicht zu einem bestimmten Datum akzeptiert wird, der Antrag für eine neue Versicherung aber schon angenommen ist. In diesem Fall ist man bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig versichert.
Eine Nebenversicherung ist allen Gesellschaften anzuzeigen. Der Versicherer mit dem älteren Vertrag ist dann berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrags bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu bestehen. Die neue Gesellschaft muss eine Verschiebung des Versicherungsbeginns bis zu dem späteren Datum akzeptieren. Alternativ bleibt nur die Kündigung des neu abgeschlossenen Vertrags.
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