Nachweispflicht Krankenversicherung PKV

Eine Nachweispflicht greift in der privaten Krankenversicherung vor allem, wenn es um den lückenlosen Versicherungsschutz geht. Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Das heißt, dass jeder einen Krankenversicherungsschutz haben muss, ein Verzicht ist nicht mehr möglich. Damit kommt auch dem lückenlosen Versicherungsschutz bei einem Wechsel der Gesellschaft eine große Bedeutung zu, denn es darf keine Lücke im Versicherungsschutz mehr bestehen.

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Im Rahmen der Nachweispflicht muss der Versicherte der alten Versicherung die Annahme des Vertrags durch die neue Gesellschaft nachweisen. Im Gegenzug fordert die neue Versicherung den Nachweis, dass der alte Vertrag gekündigt wurde. Diese Nachweispflicht trifft den Versicherten, der sich darum zu kümmern hat.

Eine Nachweispflicht des Versicherten kann aber auch bei der Vereinbarung eintreten. Das Krankentagegeld muss in etwa der Höhe des durchschnittlichen Einkommens entsprechen. Fordert der Versicherte den Abschluss eines Krankentagegeldes in einer gewissen Höhe, kann die Gesellschaft den Nachweis verlangen, dass er bisher ein durchschnittliches Einkommen in der jeweiligen Höhe erzielt hat. Diese Nachweispflicht trifft wiederum den Versicherten.

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