Mehrfachversicherung bedeutet grundsätzlich, dass eine bestimmte Gefahr bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig versichert ist. In der Krankenversicherung heißt das, dass ein Versicherter bei zwei Gesellschaften gleichzeitig versichert ist.
Bei einer Mehrfachversicherung hat der Versicherte die Versicherung bei beiden Gesellschaften anzuzeigen. Die erste Gesellschaft hat dann das Recht, auf der Erfüllung des Vertrags bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu bestehen. Der Vertrag, der später abgeschlossen wurde, muss bis dahin gekündigt werden, oder es muss eine Verlegung des Versicherungsbeginns beantragt werden.
Die Krankenversicherungen können regelmäßig mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Sollten Beitragserhöhungen anstehen, so stehen den Versicherten das Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle der Sonderkündigung, können auch Versicherte, welche noch keine 18 Monate bei einer Krankenkasse abgesichert waren, bereits kündigen.