Deutsche Krankenversicherung verbessert Leistungen für die private Krankenversicherung
Versicherte der Deutschen Krankenversicherung dürfen sich in diesen Tagen freuen: Bestandskunden, die in der Vergangenheit einen Bisex-Tarif abgeschlossen haben, erhalten zukünftig bessere Leistungen. Die Gesellschaft erweitert das Leistungsspektrum der Bisex-Tarife um neue Kostenerstattungen, die bei den Unisex-Tarifen bereits selbstverständlich sind.
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Hintergrund dieser Leistungsausweitung sind die Empfehlungen des PKV-Verbandes zu den Mindestanforderungen in den Bereichen Psychotherapie, Hilfsmittel und Entziehungsmaßnahmen. Der Verband hatte diese Mindestanforderungen festgelegt, damit die günstigeren PKV-Tarife nunmehr weitgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Die DKV hat diese Forderungen nun für ihre Bisex-Tarife umgesetzt und bietet ihren langjährigen Bestandskunden somit bessere Leistungen.
Bei den Heilpraktikerleistungen wird die Erstattung in Zukunft nur noch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker berechnet. Somit entfällt die bisherige Beschränkung auf die geltenden Gebührensätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Leistungen für Heilpraktiker sind damit einheitlich zu erstatten, sofern der Tarif eine Kostenübernahme vorsieht. Optimiert wurden auch die Erstattungen für Heilmittel im Bereich Ergotherapie, Osteopathie und Podologie.
Eine Ergotherapie wird in Zukunft nach dem im Tarif festgelegten Umfang erstattet. Ostheopatische Maßnahmen werden auch übernommen, wenn sie durch einen Physiotherapeuten durchgeführt werden. Und schließlich werden podologische Behandlungen einer medizinischen Fußpflege erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Leistungen für ambulante Psychotherapie wurden auf 50 Sitzungen angehoben. Einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt es nicht mehr, dieser wurde durch eine offene Variante ersetzt. So können Weiterentwicklungen bei Hilfsmitteln zukünftig schneller bei den Erstattungen berücksichtigt werden.
Natürlich gilt bei der Anpassung der Leistungen keine zusätzliche Gesundheitsprüfung oder eine Wartezeit. Dadurch erhalten Bestandsversicherte bei der DKV in allen Tarifen ab sofort bessere Kostenerstattungen, sofern ihre Tarife diese bisher nicht vorgesehen haben. Mit der Umsetzung der Verbandsempfehlung unterstreicht die Deutsche Krankenversicherung ihren Anspruch, ihren Kunden eine solide Leistung bei vertretbaren Kosten zu bieten. In der Regel sind Neukunden von solchen positiven Entwicklungen betroffen, doch diesmal dürfen sich auch die Bestandskunden über eine Leistungserweiterung freuen.