Eine verstärkte Überprüfung der Beiträge für die private Krankenversicherung steht in Zukunft auf dem Plan, wenn es nach dem Willen des Gesundheitsministeriums geht.
Eine verstärkte Überprüfung der Beiträge für die private Krankenversicherung steht in Zukunft auf dem Plan, wenn es nach dem Willen des Gesundheitsministeriums geht. Zwar solle das duale System aus gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) weiter bestehen, doch im Zuge eines zunehmenden Verbraucherschutzes wolle man zukünftig vermehrt darauf achten, dass die Beiträge für privat Versicherte auf einem angemessenen Niveau bleiben. Nach Ansicht des Gesundheitsministers hat sich das Nebeneinander der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sehr bewährt. Deshalb wolle man an diesem System keinesfalls etwas ändern. Es ist vielmehr die Konkurrenz am Markt, die für den Kunden ein optimales Ergebnis von günstigen Beiträgen und soliden Leistungen bringen soll.
Allerdings gelte es, auf die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung zu achten. Gerade kleine Unternehmen und selbständige Gewerbetreibende oder Freiberufler können ihre Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung kaum zahlen. Daran ändert auch der Wechsel in eine günstige private Krankenversicherung nicht viel. Ganz ähnlich sieht es mit den Beiträgen in der GKV aus. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen bei Kleinunternehmen eine Bezugsgröße fest, die als Mindesteinkommen angenommen wird. Anhand dieses Einkommens wird die Höhe der Beiträge für den Versicherungsschutz berechnet. Unerheblich ist es allerdings, ob dieses festgelegte Einkommen überhaupt erwirtschaftet werden kann.
Offenbar gilt bei kleinen Unternehmen also sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung verstärkte Aufmerksamkeit, damit die Beiträge einerseits angemessen sind und andererseits bezahlbar bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik den Schutz der Verbraucher an dieser Stelle wirklich nachhaltig ändern will. Um hohe Beitragsschulden zu vermeiden, wäre ein solcher Schritt in jedem Fall sehr zu empfehlen. Ist ein selbständiger Versicherter nämlich erst einmal in die Beitragsfalle gerutscht und kann seine ausstehenden Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen, kommen Säumniszuschläge hinzu, die letztlich weder dem Versicherten noch dem Versicherer dienen, wenn sie die Beitragsschulden weiter in die Höhe treiben.