Medizinischer Dienst Krankenkassen

Das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung basiert darauf, dass die medizinischen Leistungen zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Diese Vorgaben des Gesetzgebers müssen von den Krankenkassen umgesetzt werden – ein Vorhaben, das der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt. Der Medizinische Dienst berät die Krankenkassen in Grundsatzfragen, aber auch in Einzelfallbetrachtungen.

[Adsenseresp]Dazu gehören Stellungnahmen der Krankenkassen in Fragen der Arbeitsunfähigkeit, der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, der Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen und ähnlichen Fragen. Gleichzeitig unterstützt der Medizinische Dienst dabei, die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln und alle Maßnahmen zu vermeiden, die nicht ausgereift oder unwirtschaftlich sind. Hinzu kommen die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Behandlung, die Krankenhausplanung und die Prüfung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Behandlungsmethoden.

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