Der Begriff der Medizinischen Notwendigkeit spielt in der gesetzlichen wie in der privaten Krankenversicherung eine Rolle. So werden Leistungen durch die Kassen häufig nur dann erstattet, wenn eine Medizinische Notwendigkeit nachzuweisen ist.
Nach gängiger Rechtsprechung ist die Medizinische Notwendigkeit dann gegeben, wenn eine Behandlung objektiv, vertretbar und geeignet ist. Der juristische Spielraum, der hier gegeben ist, sorgt regelmäßig für Diskussionen und Auseinandersetzungen mit den Versicherungen, wenn diese sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen sollen. Es wird letztlich an den Ausführungen des Arztes liegen, den Nachweis der Medizinischen Notwendigkeit zu erbringen, um damit eine hohe Kostenerstattung für den Patienten zu erwirken.
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