Männertarif bleibt nach Geschlechtsumwandlung erhalten 

Zu einem aufsehenerregenden Gerichtsurteil kam der BGH in diesen Tagen: Eine Geschlechtsumwandlung begründet nicht die Anpassung des Tarifs, wenn sich ein Mann durch eine Operation zur Frau wird. Damit verursacht die operative Geschlechtsumwandlung nicht die Erhebung von höheren Beiträgen. Geklagt hat eine als Mann geborene transsexuelle Klägerin, die einen weiblichen Vornamen angenommen hatte und die sich mit den erforderlichen Operationen ein weibliches Erscheinungsbild hatte geben lassen.

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[Adsenseresp]PKV zahlt OP und verlangt Tarifwechsel
Die operativen Eingriffe wurden von der privaten Krankenkasse bezahlt. Im Anschluss an die Operationen verlangte der Versicherer den teureren Tarif für weibliche Versicherte, die Klägerin verweigerte die Annahme dieser einseitigen Vertragsänderung. Der BGH folgte der Klage und wies darauf hin, dass der Versicherungsvertrag die Klägerin nicht zur Zahlung einer höheren Prämie verpflichtet als vertraglich mit einem Mann als Versicherten vereinbart war. Das Urteil sieht dann auch den Leitsatz vor, dass die Geschlechtsumwandlung eines männlichen Versicherten den Krankenversicherer nicht berechtigt, die versicherte Person in einen Frauentarif einzustufen.

So seltsam das Urteil des BGH zunächst anmuten mag, so sehr ist verständlich, dass transsexuelle Versicherte zukünftig etwas mehr Sicherheit haben dürfen was die Gestaltung ihrer Versicherungsbeiträge in der PKV angeht.

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