Die Landeskrankenhilfe (LKH) verbessert Jetzt ihre Regelungen für Beitragsrückerstattungen bei einigen Tarifen in der privaten Krankenversicherung.
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Versicherte mit einem Neuabschluss in den Unisex-Tarifen A/S/Z und BA erhalten bei einem Vertragsabschluss im Jahr 2014 eine Sofortrückerstattung in Höhe von zehn Prozent, wenn keine Leistungen beansprucht werden. Der Sofortrabatt wird bei der monatlichen Abbuchung der Beiträge berücksichtigt und reduziert deshalb den Monatsbeitrag unmittelbar. Nicht angerechnet auf die Leistungen werden Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Sie dürfen also in Anspruch genommen werden, ohne dadurch das Recht auf die Soforterstattung zu gefährden.
Mit der sofortigen Beitragsrückerstattung geht die LKH einen neuen und interessanten Weg in der Kundenbindung. In der Regel sehen die Tarife nämlich vor, dass eine Beitragsrückerstattung erst nach Abschluss des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden kann, sofern keine Kostenübernahmen gefordert wurden. Mit der neuen Regelung profitieren Versicherte unmittelbar von niedrigeren Beiträgen und erhalten dennoch solide Leistungen im Krankheitsfall. Diese bleiben natürlich in vollem Umfang erhalten und sind jederzeit zu beanspruchen. Zwar verfällt dann erst einmal der Sofortrabatt, doch im Krankheitsfall ist der hochwertigen ärztlichen Behandlung mit einer Kostenerstattung des Versicherers selbstverständlich der Vorzug zu geben.