Leistungsfreiheit Private Krankenversicherung

Leistungsfreiheit bedeutet in der privaten Krankenversicherung, dass der Versicherer keine Leistungen in Form von Kostenerstattungen erbracht hat. Die Gründe dafür können vielfältig sein, ebenso die Konsequenzen. Zum einen hat der Versicherte die Möglichkeit, seine Kosten für ärztliche Behandlungen selbst zu übernehmen und stellt damit den Versicherer von der Leistung frei.

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Hat man einen der PKV Tarife mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, ist ein Eigenanteil bis zu dieser Höhe vertraglich vereinbart, und der Versicherer bleibt ebenfalls leistungsfrei. Auch wenn Kosten über das vereinbarte vertragliche Maß hinausgehen, bleibt der Versicherer leistungsfrei und zahlt nicht. Immer führt die Leistungsfreiheit der Gesellschaft aber dazu, dass der Versicherte die Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss, was unter Umständen zu einer entsprechenden finanziellen Belastung werden kann.

Geht es um die Inanspruchnahme einer Bonuszahlung oder einer Beitragsrückerstattung, wird die Leistungsfreiheit vorausgesetzt. Dann wird der Bonus nur gewährt und der Beitrag wird nur rückerstattet, wenn der Versicherte in dem entsprechenden Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Damit ist es häufig ein schlichtes Rechenexempel, ob man Leistungen aus eigener Tasche bezahlt und dafür einen Bonus oder eine Beitragsrückerstattungen erhält oder ob man sich die jeweiligen Leistungen erstatten lässt.

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