Leistungsausschluss Private Krankenversicherung

LexikonDer Leistungsausschluss ist in der privaten Krankenversicherung eines der größten Probleme, mit denen sich privat Versicherte konfrontiert sehen. Unter einem Leistungsausschluss versteht man die Ablehnung der Kostenübernahme für eine erbrachte Leistung durch den Krankenversicherer. Der Privatversicherte hat die abgelehnten Kosten aus eigener Tasche zu zahlen.

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Gründe Leistungsausschlüsse private Krankenversicherung

Leistungsausschlüsse können aus unterschiedlichsten Gründen entstehen. Zum einen kann eine Übernahme von Leistungen durch den Tarif von Anfang an ausgeschlossen sein. Solche Leistungsausschlüsse findet man in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen verankert. Zum anderen können Leistungsausschlüsse auch bei bestehenden Risikofaktoren oder bei Vorerkrankungen vereinbart werden. In diesem Fall hat der Versicherte bei seinem Vertragsabschluss eine Vorerkrankung angegeben, die für den Versicherer zu zusätzlichen Krankheits- und Behandlungskosten führen kann. Der Versicherer wird dann in der Regel einen Risikozuschlag auf die Versicherungsprämie verlangen.

Alternativ kann ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Der Versicherte weiß dann zukünftig, welche Krankheits- und Behandlungskosten er aus eigener Tasche zu zahlen hat, sein monatlicher Versicherungsschutz wird dadurch etwas günstiger sein. Insbesondere bei teuren Behandlungen empfiehlt es sich, zunächst eine Kostenübernahmeerklärung des Versicherers einzuholen, damit man sich nicht unerwartet mit Leistungsausschlüssen konfrontiert sieht, die zu hohen Eigenleistungen führen können. Das erhöht die Sicherheit für den Patienten, denn bei Bedarf kann der behandelnde Arzt noch Korrekturen an der geplanten Maßnahme vornehmen.

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