Leistungsanpassung

Der Begriff der Leistungsanpassung greift überwiegend in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Umfang der Leistungspflicht wird in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesetzgeber festgelegt. Er hat damit alle Möglichkeiten, die Leistung zu verändern – was in der Regel einer Kürzung von Leistungen entspricht.

In der privaten Krankenversicherung sind solche Leistungskürzungen nicht vorzunehmen. Die Leistung, die zwischen dem Versicherten und der Gesellschaft vereinbart wurde, kann von der Gesellschaft nicht gekürzt werden.

Eine Leistungsanpassung ist in der Krankenversicherung aber auch in anderer Hinsicht denkbar. Die Krankheits- und Behandlungskosten steigen kontinuierlich – sowohl in der privaten wie in der gesetzlichen Versicherung. Steigende Kosten verursachen höhere Leistungen der Versicherungen, weil die entstandenen Kosten an die Ärzte und Krankenhäuser erstattet werden müssen. Diese Leistungserhöhungen werden von den Gesellschaften in aller Regel in Form von Beitragsanpassungen an die Versicherten weitergegeben.

Die Private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit Leistungen tatsächlich flexibel zu gestalten. Wer zusätzliche Leistungen, wie die Behandlung durch Homöopathen und andere alternative Behandlungen beziehen möchte, kann in der Regel diese seinem Tarif hinzufügen. Diese zusätzlichen Leistungen haben dann auch unmittelbaren Einfluss auf den zu zahlenden Beitrag.

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