Central: Vorsicht bei Fax- und Mail-Kündigung
Wohl kaum eine Krankenversicherung war in den letzten Monaten so in die Kritik geraten wie die ehemalige Vorzeigegesellschaft Central. Kaum waren die aktuellen Gerüchte um gravierende Beitragserhöhungen verstummt, da konnte die Gesellschaft mit neuen Schlagzeilen aufwarten.
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Kündigung im Original?
Üblicherweise wird eine Kündigung per Fax oder per E-Mail heute von allen Krankenversicherungen akzeptiert. Nun gab es Diskussionen, dass dies bei der Central Krankenversicherung offenbar nicht möglich ist. Im Zuge der Diskussion wurden Informationen kommuniziert, welche zum Inhalt hatten, dass die Central die Originaldokumente bei einer Kündigung fordert, damit eine Kündigung wirksam sein soll. Ob dies nun letztendlich so auch praktiziert wird sollte überprüft werden. Nichts desto trotz, wird der Versicherer mit diesen Vorwürfen derzeit konfrontiert.
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Möglichkeiten für die Versicherten
Letztlich hat der Versicherte nicht viele Möglichkeiten, hier Einspruch zu erheben. Wer also plant, zum Jahresende einen Vertrag für einen Tarif bei der Central zu kündigen, sollte sein Schreiben im Original an die Gesellschaft schicken. Im Idealfall dient der Versand per Einschreiben und Rückschein als Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Keine günstige Maßnahme, doch offenbar hilft es nichts, und das nächste Hindernis könnte auch schon vor der Tür stehen. So könnte die Gesellschaft auch eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers fordern, denn das steht ihr nach der geltenden Versicherungspflicht in Deutschland zu.
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