Zu einem spektakulären Urteil kam das Amtsgericht Düsseldorf vor wenigen Tagen: Hier wurde entschieden, dass ein Elternteil, das kein Sorgerecht für das Kind hat, die PKV des versicherten Kindes kündigen kann, ohne einen Nachweis über eine Folgeversicherung vorzulegen (Az. 48 C 11351/11).
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Krankenversicherung >>
Umstrittenes Urteil
Der Grundsatz der lückenlosen Versicherungspflicht gilt ohne Ausnahme für alle Berufsgruppen und unabhängig vom Alter der versicherten Person. Auch Kinder sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Urteil der Düsseldorfer Richter wird dieser lückenlose Versicherungsschutz in Zukunft durchbrochen.
Das Urteil dürfte gerade in der Öffentlichkeit für große Verwunderung sorgen. Denn das ein Elternteil, dass kein Sorgerecht für ein Kind hat, dennoch die bestehende Krankenversicherung ohne einen Nachweis über eine Folgeversicherung kündigen kann, scheint nur schwer nachvollziehbar zu sein. Denn gerade die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Für Kinder umso mehr, da diese recht häufig von Krankheiten betroffen sein können. Man möchte meinen, dass die Sicherstellung einer Krankenversicherung ebenfalls zum Sorgerecht gehören müsste.
Tipps der Redaktion: