Zu einem spektakulären Urteil kam das Amtsgericht Düsseldorf vor wenigen Tagen: Hier wurde entschieden, dass ein Elternteil, das kein Sorgerecht für das Kind hat, die PKV des versicherten Kindes kündigen kann, ohne einen Nachweis über eine Folgeversicherung vorzulegen (Az. 48 C 11351/11).
Kostenlos und unverbindlich Vergleich für die private Krankenversicherung >>
Umstrittenes Urteil
[Adsenseresp]Tatsächlich ist dieses Urteil umstritten, denn zum einen könnte das Kind ohne Krankenversicherungsschutz bleiben, zum anderen ist das ein eklatanter Verstoß gegen die geltende Krankenversicherungspflicht. Zur Begründung ließen die Düsseldorfer Richter verlauten, dass das Elternteil, das das Sorgerecht für das Kind hat, für die nahtlose Weiterversicherung verantwortlich ist. Ungeachtet der Folgen für den Kläger, der die überzahlten Beiträge für das Kind erstattet erhält, dürfte das Urteil weitreichende Folgen für die private Krankenversicherung bei Kindern haben.
Der Grundsatz der lückenlosen Versicherungspflicht gilt ohne Ausnahme für alle Berufsgruppen und unabhängig vom Alter der versicherten Person. Auch Kinder sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Urteil der Düsseldorfer Richter wird dieser lückenlose Versicherungsschutz in Zukunft durchbrochen.
Das Urteil dürfte gerade in der Öffentlichkeit für große Verwunderung sorgen. Denn das ein Elternteil, dass kein Sorgerecht für ein Kind hat, dennoch die bestehende Krankenversicherung ohne einen Nachweis über eine Folgeversicherung kündigen kann, scheint nur schwer nachvollziehbar zu sein. Denn gerade die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen. Für Kinder umso mehr, da diese recht häufig von Krankheiten betroffen sein können. Man möchte meinen, dass die Sicherstellung einer Krankenversicherung ebenfalls zum Sorgerecht gehören müsste.
Tipps der Redaktion: