Wahlleistungen
Krankenversicherungslexikon – Wahlleistungen werden im stationären Bereich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gewährt
Arbeitskreis Krankenversicherungen
Vergleich und Infos zu Krankenversicherungen und Gesundheit
01.06.2011
Krankenversicherungslexikon – Wahlleistungen werden im stationären Bereich bei einem Aufenthalt im Krankenhaus gewährt
07.06.2011
Wartzeiten fallen an, wenn der Versicherte zwar eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, diese aber noch nicht zur Leistung verpflichtet ist
21.03.2012
Das PKV Wechselrecht nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes greift in der privaten Krankenversicherung und gilt grundsätzlich für alle Versicherte. Es besagt, dass der PKV Anbieter den Versicherten nach einer Beitragserhöhung über einen möglichen Wechsel in einen günstigeren PKV Tarif informieren muss.
29.09.2012
Eine Wiedereingliederung greift nach einer längeren Erkrankung, wenn der schrittweise Einstieg zurück ins Berufsleben erforderlich ist. Die Wiedereingliederung wird zwischen dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber und der Krankenversicherung abgestimmt und gemeinsam durchgeführt, bis der Betroffene wieder in vollem Umfang am Arbeitsleben teilnehmen kann.
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