Facharztprinzip
Das Facharztprinzip greift im ambulanten Bereich der privaten Krankenversicherung.
Sieht ein Tarif das Facharztprinzip vor, werden Leistungen von Fachärzten nur dann in vollem Umfang erstattet, wenn zuvor ein Hausarzt oder ein Allgemeiner Arzt zur Konsultation und zur Erstdiagnose herangezogen wurde.