Deutsche Krankenversicherung (DKV) mit neuem Kurgeldtarif KKUR – Der neue Kur-Tarif ist sowohl für gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte als Ergänzung des Versicherungsschutzes verfügbar
Kuraufenthalte sind in der privaten Krankenversicherung in der Regel nicht versichert. Die Deutsche Krankenversicherung (DKV) bringt mit ihrem Unisex-Tarif KKUR jetzt einen neuen Tarif auf den Markt, der diese Versorgungslücke abdecken soll. Bei ambulanten Kuren müssen die Kosten für Übernachtungen und Zuzahlungen für Heilmittel und Arzneimittel selbst gezahlt werden. Der Tarif KKUR deckt diesen Bedarf ab. Besonders interessant ist dabei: Er kommt für gesetzlich Versicherte sowie für privat Versicherte und für Beihilfeberechtigte als sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall in Frage.
Tipps der Redaktion:
Leistungen der Kurtarifes im Überblick
Der Tarif sieht eine Tagegeldzahlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen vor. Gezahlt werden bis zu 28 Tage lang alle drei Jahre, dabei wird für jeden Tag des Aufenthalts geleistet. Die versicherbaren Tagessätze liegen zwischen 40 Euro und 160 Euro, in einer privaten Vollversicherung ist der Beitrag berechtigt für den Zuschuss des Arbeitgebers. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht vorgesehen, ist bereits ein Kuraufenthalt geplant, greift die Kostenübernahme nicht.
Insgesamt ist der KKUR-Tarif eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes, denn mit zunehmendem Alter werden Kuren insbesondere als Vorsorgemaßnahme immer wichtiger. Doch auch als Folge nach einer Rehabilitation ist ein Kuraufenthalt häufig angemessen, die Kosten sind allerdings erheblich und vom Patienten zu tragen. Damit dieser in einer gesundheitlich angespannten Situation nicht noch finanziell belastet wird, empfiehlt sich der Abschluss des KKUR-Tarifs als vorbeugende Maßnahme.