Krankentagegeld auch bei Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing

lupe gesetz
Foto: ©iStock.com/cruphoto
Jetzt wurde in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass der Versicherte Anspruch auf die Zahlung des Krankentagegeldes hat, wenn er durch Mobbing arbeitsunfähig erkrankt.

Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing am Arbeitsplatz ist in deutschen Unternehmen leider keine Seltenheit. Doch unter Umständen macht der Krankenversicherer Schwierigkeiten, wenn es um die Zahlung des Krankentagegeldes bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit geht. Jetzt wurde in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass der Versicherte Anspruch auf die Zahlung des Krankentagegeldes hat, wenn er durch Mobbing arbeitsunfähig erkrankt.

Psychische Erkrankungen durch Dauerstress am Arbeitsplatz sind in Deutschland leider keine Seltenheit mehr. Noch schlimmer ist aber die Tatsache, dass Mobbing häufig eine Ursache von Depressionen und Burnout ist. In der jüngeren Vergangenheit ist die Zahl der Fälle von Berufsunfähigkeit mit der Diagnose „Burnout“ rasant gestiegen. Viele private Krankenversicherer machen aber Schwierigkeiten, wenn sie in der frühen Phase der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld zahlen sollen. Zur Begründung führen die Versicherer aus, dass keine grundsätzliche Arbeitsunfähigkeit gegeben sei, weil der Arbeitnehmer seinen Beruf noch bei jedem anderen Unternehmen ausüben könne. Mit einem Gerichtsurteil wurde dieser Argumentation nun ein Riegel vorgeschoben.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für die Arbeits- und Berufsunfähigkeit nur der Beruf in der aktuell konkreten Ausprägung von Bedeutung ist. Dazu gehören explizit auch Konfliktsituationen am Arbeitsplatz. Es spielt also keine Rolle, dass der versicherte Beruf bei jedem anderen Arbeitgeber noch ganz normal ausgeübt werden könnte. Das Landgericht Köln hat jetzt in einem vergleichbaren Fall ähnlich argumentiert (Az. 23 0 364/14). Dem Betroffenen war die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz nicht zuzumuten. Obwohl sich das Krankheitsbild gebessert hatte, war zu erwarten, dass es bei einer Wiederaufnahme der Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber in ähnlicher Form wieder aufflammen würde. Deshalb musste der Krankenversicherer im vorliegenden Fall das vollständige Krankentagegeld zahlen.

Das Urteil dürfte für viele Versicherte wegweisend sein. Wer wegen Mobbing am Arbeitsplatz dauerhaft erkrankt, hat erst einmal keine Energie mehr, sich gegen einen Versicherer und die Zahlungsverweigerung zu wehren. Mit dem Spruch der Richter könnten sich ähnliche Fälle in Zukunft vermeiden lassen.

Mehr zum Thema

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top