Mit der Insolvenz der City BKK sind nun viele Menschen gezwungen einen Krankenkassenwechsel zu vollziehen. Aber wie sollte man hier vorgehen? Aus den Medien wurde rasch bekannt, dass viele Mitglieder City BKK für den Wechsel der Krankenkasse persönlich vorstellig geworden sind. Lange Schlangen bildeten sich vor den Geschäftsstellen der AOK und anderen Gesellschaften.
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[Adsenseresp]Diese Bilder wurden insbesondere mit der ruppigen Behandlung der anderen Krankenkassen gegenüber den Mitgliedern der City BKK verbunden (City BKK Kunden wurden abgewimmelt: Wir berichteten).
Wie der Wechsel der Krankenkasse richtig vollzogen wird
Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen bei der gewünschten Krankenkasse nicht notwendig. Ein einfacher und formloser, schriftlicher Antrag per Post ist erst mal vollkommen ausreichend. Inhaltlich müssen lediglich der Name, die Anschrift und der Wille, dass ein Beitritt zur Krankenkasse angestrebt wird, verkündet werden. Nun muss dieser formlose Antrag noch Unterschrieben werden und per Post, alternativ auch per Fax eingesendet werden.
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Die gewählte Krankenkasse reagiert üblicherweise im Verlauf von einigen Tagen und kümmert sich noch um die letzten Details zur Aufnahme in die neue Krankenkasse.
Um sicher zu gehen, dass die Krankenkasse auch alle Unterlagen vollständig erhalten hat, bietet sich auch noch die anschließende Kontaktaufnahme per Telefon Hotline an.
Bei einen angestrebten Beitritt in die PKV sollte zunächst ein PKV Tarifvergleich stattfinden. Dieser kann im Internet mit einen PKV Online Rechner erfolgen oder durch einen Versicherungsmakler vollzogen werden.
Gesundheitsprüfung Krankenkassenwechsel
Nachdem gerade im Zusammenhang mit der Insolvenz der City BKK, dass Thema Alte und Kranke Versicherte in den Medien starke Beachtung fand, scheint hier bei vielen gesetzlich Versicherten eine Unsicherheit zu bestehen. Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung, darf der Gesundheitszustand keine Rolle für die Aufnahme oder den Beitrag für die neue Krankenkasse spielen. Daher ist auch eine Nennung des Gesundheitszustandes oder der bisher in Anspruch genommen Behandlungsleistungen beim Antrag keine Pflichtangabe.
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