Krankengeld Private Krankenversicherung

Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zahlung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie läuft bis sechs Wochen nach dem Eintritt des Krankheitsfalls. Mit dem Ablauf dieser Zeit beginnt die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenversicherung, sie dauert sechs Monate. Nach dem Ablauf dieser Frist bleibt dem Versicherten nur die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente, sofern diese vereinbart wurde.

[Adsenseresp]Für Selbständige besteht die Notwendigkeit zum Abschluss einer Krankentagegeldversicherung nicht erst ab der siebten Woche der Krankheit, denn er erhält keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber und steht bei längerer Krankheit ohne jegliches Einkommen da. Deshalb ist bei Selbständigen die Zahlung eines Krankengeldes schon zu einem sehr viel früheren Zeitraum angeraten.

In der Höhe sollte das Krankentagegeld so vereinbart sein, dass es in etwa dem monatlichen Nettoeinkommen entspricht. Das erscheint ausreichend, weil das Krankentagegeld nicht der Steuerpflicht unterliegt. Selbständige sollten Idealerweise bereits bei Abschluss der PKV die entsprechende Höhe des Krankengeldes bestimmen, um im Krankheitsfall nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

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