Augen-Laserbehandlung: Kein Fall für die Versicherung? – Wer unter einer Fehlsichtigkeit leidet, beschäftigt sich meist irgendwann auch einmal mit dem Gedanken an eine Laserbehandlung. Modernste medizinische Verfahren sorgen schließlich dafür, dass die schwache Sehleistung ausgeglichen wird, so dass man auf nahe und weite Entfernung wieder perfekt sehen kann. Doch solange keine medizinische Notwendigkeit vorliegt, sind die Kosten für den Lasereingriff aus eigener Tasche zu zahlen.
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Augen-Zusatzversicherung der ERGO direkt
Lediglich einige wenige Behandlungen, wie zum Beispiel die Korrektur eines Grauen Stars, werden von den Krankenkassen übernommen. Auch die private Krankenversicherung macht hier keine Ausnahme, denn hier werden ebenfalls lediglich die Kosten für medizinisch notwendige Eingriffe getragen, eine Korrektur der Fehlsichtigkeit hat der Patient selbst zu zahlen. Abhilfe schafft deshalb eine Augen-Zusatzversicherung, wie sie derzeit die ERGO direkt anbietet. Ab dem dritten Versicherungsjahr gibt es schon einen Zuschuss des Versicherers von bis zu 1.000 Euro, in den ersten beiden Versicherungsjahren liegt dieser Zuschuss immer noch bei 667 Euro. Wer sich in dieser Zeit noch nicht für eine Laserbehandlung entschließen kann, erhält eine Erstattung für Kontaktlinsen, Brillenfassungen und Brillengläser. Außerdem sind Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt abgedeckt. So ergeben sich auch für gesetzlich Versicherte Möglichkeiten, eine Augen-Laserbehandlung über die Versicherung zahlen zu lassen.
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