Kostenerstattung gesetzliche und private Krankenkasse

Die Kostenerstattung in der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse unterscheiden sich maßgeblich voneinander. Sie variieren zum einen nach der Art der Erstattung, zum anderen nach der Höhe der Erstattung.

[Adsenseresp]Die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung läuft ausschließlich zwischen dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.

In die gesamte Abrechnung und die Erstattung der Kosten an den Arzt ist der Versicherte nicht involviert. Damit hat er auch keine Informationen darüber, in welcher Höhe sich seine Krankheits- und Behandlungskosten ergeben. Aus diesem Grund basiert die gesetzliche Krankenversicherung auch nach dem Sachleistungsprinzip. Sie gewährt dem Versicherten die Sachleistung der ärztlichen Behandlung, nicht aber der Kostenerstattung.

Die private Krankenversicherung ist hier anders gestaltet. Sie erstattet dem Versicherten die Kosten, während er dem Arzt gegenüber in Vorleistung treten und zahlen muss, auch wenn er nicht alle Kosten von seiner Versicherung erstattet bekommt.

Doch auch die Höhe der Kostenerstattung variiert maßgeblich in beiden Versicherungssystemen. So wird die Erstattung in der gesetzlichen Versicherung durch den Gesetzgeber festgelegt und kann jederzeit geändert werden. Die der privaten Versicherung basiert sie auf einer individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen der Versicherung und dem Versicherten, sie kann von der Gesellschaft nicht verändert werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Tarif dem Niveau der gesetzlichen Kassen entsprechen, kann aber auch weit darüber liegen.

[AdsenseBreitresp]

Scroll to Top