Kontrahierungszwang in Basistarif bestätigt

Zu einem interessanten Gerichtsurteil kam das Landgericht Dortmund in einer kürzlich beendeten Klage eines Versicherten: Ein privater Krankenversicherer muss einen Antrag im Basistarif annehmen, selbst wenn der Versicherte keine Gesundheitsprüfung durchführen will (Aktenzeichen 2 O 159/129).

Kostenloser Vergleich private Krankenversicherung >>

[Adsenseresp]Der im Jahr 2009 eingeführte Basistarif der Krankenversicherer entspricht hinsichtlich der Leistungen dem Spektrum der gesetzlichen Krankenkassen.

Auch das Preisniveau ist ähnlich gehalten, so dass der Basistarif am Ende eine moderate Absicherung zu hohen Kosten anbietet. Damit sind die Versicherungsbedingungen im Basistarif anders konzipiert als in allen anderen PKV-Tarifen, die bei geringer Leistung entsprechend günstig sind. Weitere Informationen zum Basistarif

Im vorliegenden Fall hatte eine Krankenversicherung von einem bisher selbständigen Versicherten eine umfassende Gesundheitsprüfung gefordert, als er diese nicht vorlegte, wurde der Antrag auf Versicherung im Basistarif abgelehnt. Gegen diese Entscheidung klagte der Versicherte und bekam vor dem Landgericht Dortmund Recht. Die Begründung des Gerichts ist ebenso einfach wie einleuchtend: Im Basistarif besteht ein Kontrahierungszwang, die Versicherung ist auch ohne Gesundheitsprüfung verpflichtet, den Versicherungsantrag anzunehmen.

Vom Vertrag zurücktreten darf die Versicherung nur, wenn dem Antragsteller eine arglistige Täuschung beim Vertragsabschluss nachgewiesen wurde. Alternativ kann die Bonität des Versicherten der Grund sein, warum ein Versicherungsantrag abgelehnt wird. Gesundheitliche Gründe dürfen im Basistarif nicht zu einer Ablehnung führen.

Tipps der Redaktion:

Scroll to Top