PKV muss LASIK zahlen

Recht-und-GesetzPatient klagt erfolgreich zur Kostenübernahme einer LASIK-Behandlung – Patienten mit einer Fehlsichtigkeit interessieren sich mehr und mehr für unterschiedlichste Laserbehandlungen, mit deren Hilfe ihre Sehprobleme dauerhaft beseitigt werden können. Verstand man unter einer Laserbehandlung bis vor wenigen Jahren vor allem die Behandlung des Grauen Stars, geht die moderne Medizin heute so weit, auch Kurz- und Weitsichtigkeiten mit Hilfe der schonenden Lasertechnologie zu behandeln.

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Klage Kostenübernahme LASIK-Behandlung

Die resultierenden Kosten aus einer Laserbehandlung hat der Patient üblicherweise aus eigener Tasche zu zahlen. Nun hat ein Patient geklagt, um die Korrektur seiner Sehschwäche durch eine LASIK-Behandlung von der Kasse bezahlen zu lassen. Der Kläger begründete die medizinische Notwendigkeit der 4.600 Euro teuren Behandlung mit seiner starken Weitsichtigkeit, die durch Sehhilfen zu korrigieren war. Diese allerdings hinderten ihn bei seiner Arbeit als Physiotherapeut und verursachten dauerhafte Kopfschmerzen. In der ersten Instanz abgewiesen, urteilte das Landgericht Frankfurt/Oder nun anders, der Versicherer wurde zur Kostenübernahme verurteilt.

Urteil medizinische Notwendigkeit nachgewiesen

Tatsächlich musste der Kläger nach der Operation eine Sehhilfe nur noch beim Lesen tragen. Die medizinische Notwendigkeit der Operation sei damit nachgewiesen. Die Richter stellten in ihrem Urteil insbesondere auf die Notwendigkeit ab, die sowohl medizinisch als auch ökonomisch gegeben sein könne. Die medizinische Notwendigkeit sei hier allerdings nachgewiesen (Az. 6a S 198/11).

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