Kieferorthopädie

LexikonDie Kieferorthopädie gehört zur Zahnmedizin. Unter Kieferorthopädie versteht man die Korrektur von Zahnfehlstellungen. Sie wird üblicherweise mit einer festsitzenden oder einer herausnehmbaren Zahnspange durchgeführt.

In sehr schwerwiegenden Fällen kann auch ein chirurgischer Eingriff vorgenommen werden. Im Kinder- und Jugendalter ist die Kieferorthopädie eine sehr übliche Behandlungsmethode, doch auch Erwachsene lassen sich häufig aus medizinischen und aus ästhetischen Gründen eine Zahnspange anfertigen. Die Erstattung für kieferorthopädische Maßnahmen durch die Krankenversicherer ist allerdings recht unterschiedlich. Private Krankenversicherungen zahlen in Abhängigkeit von dem gewählten Tarif zwischen 60 Prozent und 100 Prozent der Kosten, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel 80 Prozent der Kosten erstattet, sofern die Behandlung vor dem Beginn des 18. Lebensjahres begonnen hat.

Ab dem zweiten Kind werden 90 Prozent der Kosten erstattet. Allerdings wird jede Behandlung in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingeordnet. In Abhängigkeit von dem Schweregrad bemisst sich dann der Zuschuss der Krankenkassen. Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit ein erheblicher Teil der Behandlungskosten bei dem Versicherten bleiben. Eine Zahnzusatzversicherung kann helfen, diese Kosten auszugleichen.

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