Der Streit um die Ausschüttung von Rücklagen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schwelt weiter. Erst vor wenigen Tagen unterstrich der Chef des AOK-Bundesverbandes, dass die AOK keine Auszahlung der erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherten vornehmen werde. Ganz im Gegenteil sei die Investition in eine sichere Versorgung geplant, denn letztlich gehöre das Geld den Versicherten und solle deshalb in ihre Absicherung investiert werden (Wir berichteten: AOK gegen Prämien; 29. Mai 2012).
[Adsenseresp]FDP und die AOK
Die Ansage der AOK hinsichtlich der Verwendung der Überschüsse steht in einem deutlichen Widerspruch zur Forderung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der pro Monat eine Ausschüttung von mindestens fünf Euro an die Versicherten in der GKV fordert, sofern der Versicherer finanziell gut aufgestellt sei. Man darf deshalb gespannt sein, wie sich dieser Streit weiter entwickeln wird.
PKV nicht betroffen
Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind von dieser Auseinandersetzung bisher nicht betroffen. Sie profitieren in Abhängigkeit von dem gewählten Tarif von garantierten oder erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen. Sie gelten, wenn im zurückliegenden Versicherungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Bei der erfolgsabhängigen Beitragserstattung ist außerdem das wirtschaftliche Ergebnis des Versicherers ausschlaggebend für die Gewährung einer Ausschüttung. Somit hat der Gesetzgeber bisher keinen Einfluss auf die Zahlung von Beitragsrückerstattungen, hängen sie doch ausschließlich von dem gewählten Tarif und den vereinbarten Voraussetzungen ab.