Kein Versicherungsschutz in EU-Krankenhäusern? – Kaum steht die Urlaubszeit vor der Tür, müssen Versicherte in Spanien mit Problemen rechnen, sofern sie am Urlaubsort erkranken. Die Versichertenkarte wird nämlich offenbar in spanischen Krankenhäusern nicht anerkannt, wenn man einem Bericht von n-tv vom vergangenen Wochenende glauben darf. Allerdings weist n-tv darauf hin, dass die Probleme nicht nur in spanischen Krankenhäusern bestehen, sondern auch in anderen Ländern aufkommen können.
Eigentlich genießen gerade gesetzlich Versicherte im EU-Ausland einen Versicherungsschutz bei medizinischen Notfällen. Dann werden sie so behandelt, wie es im öffentlichen Krankenversicherungssystem des Reiselandes üblich ist. Doch in Spanien sind immer mehr Beschwerden von Patienten zu verzeichnen, die nur auf Privatrechnungen behandelt werden. Die Rechnung geht an die Versicherten, selbst wenn eine Zusatzkrankenversicherung vorliegt, wird eine private Behandlung nicht vom Versicherer erstattet. Für den Versicherten bedeutet das, die Rechnung in jedem Fall aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Zwar sind die EU-weiten Regelungen klar, denn sie schreiben eine Behandlung bei Vorlage der gesetzlichen Versichertenkarte nach den im Gastland geltenden Regeln vor. Dennoch setzen sich einige Krankenhäuser darüber hinweg und stellen zusätzliche teure private Rechnungen aus. Dem Versicherten bleibt nur übrig, keine Dokumente und Verträge vor der Behandlung zu unterschreiben.
Ich bin auf Teneriffa wegen einer Fischgräte im Hals auch in eine Klinik vor Ort gegangen. Die haben mir dort schon am Empfang gesagt, dass die Leistungen in bar bezahlt werden müssen und es wohl teuer wird. Meine Versichertenkarte hat dort keine Bedeutung gehabt. Allerdings sagten sie mir auch, dass es sich um eine Privatklinik handelt. Ich habe dann auf eine Behandlung verzichtet und einfach abgewartet. Vorher Fragen ist in jedem Falle sinnvoll