Die Kassenärztliche Bundesvereinigung umfasst alle Ärzte und Psychotherapeuten, welche die ambulante Behandlung von Kassenpatienten durchführen dürfen. Neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt es auch eine Kassenzahnärztliche Vereinigung, welche die gleiche Aufgabe für Zahnärzte übernimmt.
[Adsenseresp]Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist in 17 Regionen aufgeteilt, die ganz Deutschland abdecken.
Zur Hauptaufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gehört die Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch die Kassenärzte auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen. So schließen die Krankenkassen mit der KBV jeweils Kollektivverträge ab, welche die gesamte Vergütung für die jeweilige Region beinhaltet. Diese Gesamtvergütung zielt darauf ab, ärztliche Leistungen zur Versorgung der gesetzlich Versicherten schon im Voraus vollumfänglich abzusichern.
Abrechnungssystem Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Das gesamte Abrechnungssystem zwischen den Kassen und den Ärzten erfolgt ebenfalls durch die KBV. Schließlich sind die Niederlassungen, welche Ärzte in einer bestimmten Region pro medizinischer Fachrichtung eröffnen dürfen, durch die KBV gesetzlich limitiert. Damit soll sichergestellt werden, dass in einzelnen Regionen keine Über- oder Unterversorgung mit ärztlichen Leistungen aufkommt. Die KBV unterliegt der Kontrolle durch eine staatliche Aufsicht.