Verstärkter Einsatz des Kartellrechts in der GKV?
Der Ansatz des Wirtschaftsministeriums war interessant: Zukünftig sollten die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt dem Kartellrecht unterliegen. Doch war es zuerst die Ablehnung im Bundesrat, folgen nun auch Warnungen aus der CDU, die eine verstärkte Kontrolle der gesetzlichen Versicherer durch die Kartellbehörden ablehnen.
[Adsenseresp]Kartellrecht sollte auf die GKV ausgedehnt werden
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auch auf die GKV auszudehnen. Schon Mitte Mai hatte sich der Bundesrat gegen die Novellierung des GWB ausgesprochen. Nun gibt es auch Widerspruch aus den Reihen der CSU gegen die verantwortlichen Minister. Nach Ansicht der CSU löst die Ausweitung des Kartellrechts auf die GKV mehr Probleme aus als sie beheben könne.
GKV Fusionen im Fokus
Eine der Änderungen des GWB sollte vorsehen, dass Fusionen der gesetzlichen Versicherer zukünftig vom Bundeskartellamt freigegeben werden müssten. Diesem Ansinnen allerdings widersprechen Bundesrat und die Verantwortlichen der CSU, denn letztlich seien die gesetzlichen Kassen nicht nach unternehmerischen Maßstäben, sondern nach sozialversicherungsrechtlichen Aspekten zu führen. Deshalb sei eine Aufsicht der Kartellbehörde kostenintensiv, ineffizient und bringe doppelten Aufwand. In einer Stellungnahme geht die CSU darauf ein, warum sie das Kartellrecht an dieser Stelle für nicht anwendbar hält. Man darf also gespannt sein, wie sich dieser Schauplatz weiter entwickelt.