Eine Karenzzeit ist der Zeitraum, der zwischen dem Beginn des Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungspflicht liegt. So beträgt die Karenzzeit bei der Zahlung von Krankengeld bei Arbeitnehmern sechs Wochen, denn während dieser sechs Wochen ab der ersten Krankschreibung greift noch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
[Adsenseresp]Bezieht man die Karenzzeit auf die Wartezeit, dann bezeichnet sie folglich den Zeitraum, der zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn der Leistungspflicht liegt. Wartezeiten können erlassen werden, wenn ein lückenloser Versicherungsschutz aus der Vorversicherung besteht oder wenn alternativ ein Arztbericht vorgelegt wird.
Die Wartezeit wird unterschieden in allgemeine Wartezeit und besondere Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit liegt bei drei Monaten, sie entfällt allerdings bei Unfällen und der Nachversicherung von Kindern oder Ehegatten. Die besonderen Wartezeiten gelten für Entbindung, Psychotherapie und Leistungen im dentalen Bereich. Sie betragen acht Monate.