Kapitaldeckungsverfahren PKV

Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein System zur Finanzierung von Sozialversicherungen. Das Gegenteil dazu ist das Umlageverfahren. Beim Kapitaldeckungsverfahren finanziert jede Generation ihre Leistungen selbst, sie ist also selbst dafür verantwortlich, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen um die nötigen Auszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt zu garantieren.

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In der privaten Krankenversicherung greift das Kapitaldeckungsverfahren, indem Versicherte schon heute einen Teil ihrer Monatsbeiträge für spätere Beitragszahlungen bei der Gesellschaft ansparen und verzinslich anlegen. Hierbei handelt es sich um die regelmäßig zitierten Altersrückstellungen, welche die Versicherungsbeiträge im Alter konstant halten oder sogar senken sollen. Diese Altersrückstellungen werden zum Teil aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent gebildet, zum Teil können Versicherte aber auch zusätzliche Tarifbausteine abschließen, die weitere Altersrückstellungen bilden.

In jedem Fall sind die Altersrückstellungen einer der Gründe dafür, warum sich der Wechsel in der privaten Krankenversicherung nicht immer lohnt. Mit einem Versicherungswechsel von einer privaten Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse gehen die Altersrückstellungen zu einem Teil verloren, was sich besonders mit zunehmendem Alter in hohen Verlusten niederschlägt. Deshalb ist ein PKV-Wechsel in der Regel sorgfältig zu überlegen, denn das Kapitaldeckungsverfahren sorgt zwar für eine Beitragsstabilität, die Rückstellungen können jedoch in der Regel nicht zum neuen PKV Anbieter mit genommen werden.

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