Unter der integrierten Versorgung versteht man die übergreifende Versorgung von Patienten durch Leistungsanbieter aus unterschiedlichsten Sektoren. Explizit sind dabei die Bereiche der ambulanten und der stationären Behandlung betroffen, sie werden ergänzt um die medizinisch nötige Rehabilitation.
[Adsenseresp]Die integrierte Versorgung zielt darauf ab, die Trennung zwischen allen drei Versorgungsbereichen zu überwinden. Das soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und letztlich die Kosten für das gesamte Gesundheitssystem reduzieren. Den Ärzten kommt in diesem Fall eine Funktion als „Lotse“ zu, die sich um den Verlauf und den Ablauf der gesamten Behandlung kümmern, ohne dass der Patient selbst maßgeblich steuernd eingreift.
Damit eine integrierte Versorgung greift, muss die Krankenkasse bestimmte Vereinbarungen mit den Ärzten, Krankenhäuser und Rehaeinrichtungen treffen. Für den Versicherten resultiert daraus eine bessere medizinische Versorgung mit höherer Qualität, mit mehr Service und damit auch mit einem stabileren Gesundheitszustand. Zusätzliche Kosten sollen dem Versicherten dadurch nicht entstehen.
Der Versicherer sucht bei der integrierten Versorgung die Leistungsanbieter individuell aus. Damit erhält der Patient die Gewissheit, nur Therapien nach den neuesten wissenschaftlichen Standards zu genießen. Arbeiten Ärzte und Therapeuten Hand in Hand und koordinieren sie die weitere Zusammenarbeit, entfällt für den Patienten das Suchen nach den passenden Ärzten und die Terminkoordination. Schnelle Untersuchungs-, Behandlungs- und Operationstermine sind die Folge und garantieren eine optimale medizinische Versorgung.
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